Domhof erlebenAllgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG im SCHLAFGUT
Domhof (Stand: November 2020)
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in
Textform.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Hotelaufnahmevertrag ist verbindlich
abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im
Interesse beider Vertragspartner sollte die Schriftform gewählt werden.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit
aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch
Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie
zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden
die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Rechnungen des Hotels sind am Tag der Abreise fällig. Soweit nicht etwas anderes
vertraglich vereinbart wird.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in
Textform vereinbart werden.
3.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
4.1 Ein einseitiger, kostenloser Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Beherbergungsvertrag ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft
aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann und nur möglich, wenn ein
Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
gegenüber dem Hotel ausübt.
4.3 Tritt der Kunde ohne Vereinbarung eines gesonderten Rücktrittsrechtes oder nach
Erlöschen des Rücktrittsrechtes dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig
vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten und betriebsüblichen Preis zu zahlen. Dieser
errechnet sich, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, wie folgt:
Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt: 20%
Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reiseantritt 30%
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt 50%
Bei Rücktritt ab 29 Tage vor Reiseantritt 80%
Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Reiseantritt 90%
4.4 Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen
in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird.
Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs
erlangt.
4.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität
des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.
Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer
Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder
ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer
7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige
Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer
gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (z.B. Restaurantbesuche, Sportveranstaltungen,
Ausstelllungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1.
8 Pflichten des Gastes
8.1 Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Unterkunftsräumen oder
des Gebäudes sowie der zu der Unterkunft oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der
Gast ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder
Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
8.2 In der Unterkunft entstehende Schäden hat der Gast, soweit er nicht selbst zur Beseitigung
verpflichtet ist, unverzüglich dem Hotel anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige
verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
8.3 In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten
und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung
dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die
Kosten der Instandsetzung.
8.4 Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen der Unterkunft ist der
Gast verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
8.5 Der Gast verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Gast die
im Hotelaufnahmevertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Beherbergungsbetrieb
zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Gast hat dem
Beherbergungsbetrieb in diesem Fall den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis
einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen (vgl. Ziffer 6.3). Der Inhaber des Hotels muss
sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.9 Tierhaltung
9.1 Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher
Erlaubnis des Hotels in der Unterkunft gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis
gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der
Gast haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften.
10 Verjährung
10.1 Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des
Beherbergungsbetriebes gelten die einschlägigen Normen des BGB.
11 Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Es findet deutsches Recht Anwendung.
11.2 Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen das Hotel ist ausschließlich der Sitz des Hotels.
11.3 Für Klagen des Hotels gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben
oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Hotels als ausschließlicher
Gerichtsstand vereinbart.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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